Wann ist ein gewinnbringender Betrieb in der Hotellerie möglich?

„Diese Ergebnisse machen deutlich, vor welchen Herausforderungen viele Unternehmen im Beherbergungssektor aktuell stehen. Viele kleine und mittlere Unternehmen werden heuer trotz Kosteneinsparungen keine Gewinne erzielen können.“
(Die Forschenden der KMU Forschung Austria)
Wann ist ein gewinnbringender Betrieb in der Hotellerie möglich?
Quelle: pixabay.com / FirmBee

Die Hälfte der Beherbergungsbetriebe benötigt für einen gewinnbringenden Geschäftsbetrieb zumindest 81% der „Vor-Corona“-Umsätze. Das zeigt eine Analyse der KMU Forschung Austria von über 3.200 Jahresabschlüssen.

Die Corona-Krise sowie die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 haben im österreichischen Beherbergungssektor deutliche Spuren hinterlassen. Touristische Nächtigungen sind ab sofort wieder möglich. Die weitere Entwicklung der Nachfrage lässt sich im Moment aber nur schwer abschätzen.

Viele Unternehmer_innen rechnen mit einer nur langsamen Erholung des Sektors. Laut einer Branchenumfrage von Wirtschaftskammer und Österreich Werbung will per 29. Mai lediglich die Hälfte der Betriebe öffnen, etwa 20% folgen im Juni, weitere 20% in der ersten Juli-Hälfte. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Unternehmer_innen die Frage, ob Nachfrage und Umsatz für einen gewinnbringenden Geschäftsbetrieb ausreichen werden.

Auswertungen der Bilanzdatenbank der KMU Forschung Austria von über 3.200 Jahresabschlüssen aus der Zeit vor Corona (genauer: 2017/18) zeigen, dass Beherbergungsbetriebe für einen gewinnbringenden Geschäftsbetrieb im Durchschnitt zumindest 81% ihres „Vor-Corona“-Jahresumsatzes erzielen müssen.

„Diese Ergebnisse machen deutlich, vor welchen Herausforderungen viele Unternehmen im Beherbergungssektor aktuell stehen. Viele kleine und mittlere Unternehmen werden heuer trotz Kosteneinsparungen keine Gewinne erzielen können.“

Anmerkung/Methodik:

Für diese Analyse werden ausschließlich Jahresabschlüsse von Unternehmen herangezogen, die in der Zeit vor Corona ein positives operatives Betriebsergebnis erzielen konnten. Dabei werden den Umsatzerlösen jene fixe und variable Aufwendungen gegenübergestellt, die unmittelbar mit der Erbringung der Dienstleistung sowie zur Administration und Verwaltung der betrieblichen Tätigkeit erforderlich sind (u.a. Personal-, Energie-, Miet- und Transportaufwand, Material- und Wareneinsatz, Abschreibungen des Anlagevermögens, sowie Finanzierungskosten). Sonstige betriebliche Erträge, die nicht unmittelbar mit dem Wertschöpfungsprozess zusammenhängen sowie Finanzerträge, finden in dieser Berechnung keine Berücksichtigung.

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(tourismuspresse.at / ots)

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Über den Autor: Frank Baranowski